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Informationspflicht gemäß Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)

Informationspflicht gemäß Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkumulatoren oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten, sind wir gemäß § 18 des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkumulatoren zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch an uns, in kommunalen Sammelstellen oder im Handel unentgeltlich zurückgeben.

Batterien und Akkumulatoren, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe des Symbols befindet sich die chemische Bezeichnung des jeweiligen Schadstoffes:

  • Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
  • Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
  • Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Symbol „durchgestrichene Mülltonne“:
Durchgestrichene Mülltonne – Batteriesymbol

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV): www.bmuv.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung/batterien


Hinweis gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Wir sind verpflichtet, Sie auf die Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) hinzuweisen. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie und regelt die Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

Elektrogeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind verpflichtet, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte können an den kommunalen Sammelstellen unentgeltlich abgegeben werden.

Elektrogeräte, die Batterien oder Akkus enthalten, müssen vor der Entsorgung von diesen getrennt werden – soweit technisch möglich. Batterien und Akkus sind anschließend entsprechend der Vorschriften des BattDG zurückzugeben.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektrogeräten weist darauf hin, dass diese nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bmuv.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung/elektrogeraete