Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkumulatoren oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten, sind wir gemäß der Batterieverordnung verpflichtet, auf Folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben.

Batterien oder Akkumulatoren, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. „Cd“ steht für Cadmium, „Pb“ für Blei, „Hg“ für Quecksilber, „Li“ für Lithium, „Ni“ für Nickel, „Mh“ für Metallhydrid und „Zi“ für Zink. Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004
Masseprozent BleiCd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent
CadmiumHg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Mülltonnensymbol

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonnen bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Weitere detaillierte Hinweise zum Batteriegesetz erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

BattG-Reg.-Nr. DE 72657276